Tragen Sie sich dafür gern unverbindlich in unser Mietinteressentenverzeichnis ein.

Dies können Sie online oder auch persönlich in unseren Geschäftsräumen tun.

Sollten Sie ALG II beziehen, müssen Sie uns eine Bestätigung vorlegen, dass die Miete vom Jobcenter übernommen wird. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserem Kundenservice in Verbindung. Dieser wird gerne prüfen, ob wir passende Wohnungen im Angebot haben.

Hier finden Sie die aktuell übernommenen Miethöhen für Cuxhaven

Um eine Wohnung anmieten zu können, benötigen wir von Ihnen Einkommensnachweise oder eine Bestätigung vom Jobcenter, dass die Miete übernommen wird. Des Weiteren benötigen wir Ihre Zustimmung für die Bonitätsabfrage über die Schufa und die Vorlage Ihres Personalausweises.

Sie müssen nachweisen, dass Sie für die Miete der Wohnung aufkommen können. Die Miete sollte ein Drittel Ihrer Einkünfte nicht überschreiten. Sollten Sie ALG II beziehen, müssen Sie uns eine Bestätigung vorlegen, dass die Miete vom Jobcenter übernommen wird.  Weiter dürfen Sie keine negativen Einträge in der Schufa oder bei der Creditreform haben.

Als Wohnungsgesellschaft sind wir an Kontinuität und langfristigen Mietverhältnissen interessiert. Wir vermieten daher lediglich unbefristet.

Das Badezimmer ist grundsätzlich mit Fliesen oder PVC ausgestattet. In den Wohn- und Schlafräumen sowie im Flur und in der Küche werden in der Regel keine Bodenbeläge von uns verlegt.

Wir vermieten lediglich unmöblierte Wohnungen. Allerdings besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, Einrichtungsgegenstände vom Vormieter zu übernehmen.

Wir vermieten unsere Wohnungen grundsätzlich ohne Einbauküchen. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, diese von einem Vormieter kostengünstig zu übernehmen.

Die Kaution richtet sich nach Ihrer zukünftigen Grundmiete. Aktuell erheben wir drei Grundmieten als Sicherheitsleistung.

Bei der Siedlung Cuxhaven ist die Anmietung grundsätzlich provisionsfrei.

Wohngemeinschaften sind bei uns grundsätzlich willkommen. Die Wohnung sollte allerdings dafür geeignet sein und es sollte nicht zu einer Überbelegung der Wohnung führen.

Grundsätzlich dürfen Kleintiere ohne Genehmigung gehalten werden. Die Haltung anderer Tiere wie Hund oder Katze bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Wenn Sie planen sich ein Haustier zuzulegen, wenden Sie sich bitte unbedingt vorher an unseren Kundenservice.

Für eine Untervermietung brauchen Sie unsere Erlaubnis. Die Genehmigung können Sie bei unserem Kundenservice beantragen. Wenn gegen den künftigen Untermieter kein wichtiger Grund vorliegt und Ihre Wohnung dadurch nicht überbelegt wird, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege. Bitte bedenken Sie, dass Sie für Ihren Untermieter mit haften. Ab Beginn der Untervermietung wird eine monatliche Untervermietungsgebühr in Höhe von 10 € fällig.

Die Miete muss bis zum dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen.

Bei finanzieller Not sollten Sie sich unbedingt melden, damit wir eine Lösung finden können. Ihr Ansprechpartner hierfür ist unsere Inkassoabteilung.

Wir lassen Sie nicht allein! Bei einem Notfall erreichen Sie unseren Notdienst außerhalb unserer Öffnungszeiten bis 22 Uhr.

Weitere Infos zum Notdienst finden Sie hier

Die Kündigungsfrist Ihrer Mietwohnung beträgt drei Monate. Wenn Ihre Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingeht, endet der Mietvertrag zum Ablauf des übernächsten Monats. Beispiel: Bei Kündigungseingang bis zum 03. März, wird die Kündigung zum 31. Mai wirksam. Eine Wohnungskündigung muss immer in Schriftform erfolgen.

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS oder auch B-Schein genannt. Für die Ausstellung des WBS gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Den WBS beantragen Sie bei Ihrer derzeitigen Wohnortgemeinde.

Stadt Cuxhaven - Wohnberechtigungsschein (WBS)

Die Hausordnung enthält sämtliche Vorschriften, die für die Bewohner eines Hauses gelten. Sie dient hauptsächlich dazu für ein gutes und friedliches Miteinander im Haus zu sorgen.

Download Hausordnung

Sofern die Treppenhausreinigung nicht durch ein Reinigungsunternehmen ausgeführt wird, muss das Treppenhaus im wöchentlichen Wechsel mit den Nachbarn gereinigt werden.

Nein, der Winterdienst wird in allen unseren Häusern von einer externen Firma ausgeführt. Die Kosten hierfür werden über die Betriebskosten abgerechnet.